Neue EU-Kreditkartenregelung tritt 2015 in Kraft
Es ist entschieden: Eine dienstliche Kreditkarte (Corporate Card) muss zwingend über ein Firmenkonto abgerechnet werden. Ansonsten drohen zusätzliche Gebühren. Unternehmen müssen prüfen, welche Auswirkungen dies auf ihre bisherigen Abläufe und Regelungen hat.
Bislang ist es in den allermeisten Unternehmen so geregelt, dass Reisende anfallende Dienstreisekosten über Kreditkarten begleichen, die ein Privatkonto belasten. Daher gibt es seit einiger Zeit seitens der Kreditkartenanbieter Lösungen mit verlängerten Zahlungszielen, die sicherstellen sollen, dass die Erstattung der Reisekosten durch den Arbeitgeber vor der Abbuchung der Kreditkarte erfolgt. Durch die Limitierung der Kreditkartengebühren auf 0,3% werden zwar Leistungsträger und Verkäufer entlastet, jedoch müssen Kreditkartengesellschaften die dadurch entstehende Lücke mit neuen Geschäftsmodellen füllen. Andererseits greifen gerade die Zahlungsprozesse in Unternehmen tief in die Organisation ein, so dass jedes Unternehmen prüfen muss, wie mit den neuen Rahmenbedingungen umgegangen wird. AirPlus als grösster Anbieter auf dem deutschen Markt rechnet damit, dass die Regelung Ende 2015 in Kraft tritt.